Häusliche Pflege

Häuslichen Pflege - Anspruch auf Leistungen - Vorgehensweise

Schritt für Schritt
zur häuslichen Pflege

Ursula Pabsch Dipl. Pädagogin
Systemische Familientherapeutin / Supervisorin / Coach (DGSF)

Wege zur häuslichen Pflege
Anspruch auf Leistungen

Ich erkläre Ihnen den Weg zu einem Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen.
Hier finden Sie vorab eine kleine Übersicht.

Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung ambulant

Pflegegrad 1

Pflegegeld

0 €

Sachleistung

131 €

Pflegegrad 2

Pflegegeld

347 €

Sachleistung

796 €

Pflegegrad 3

Pflegegeld

599 €

Sachleistung

1.497 €

Pflegegrad 4

Pflegegeld

800 €

Sachleistung

1.859 €

Pflegegrad 5

Pflegegeld

990 €

Sachleistung

2299 €

Anspruch auf Leistungen hat man nur, wenn ein Pflegegrad besteht. Dazu muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Achtung: Leistungen werden nicht rückwirkend gewährt.
Jede Kasse hat ihren eigenen Antrag, der oft auch online gestellt werden kann.
Bei einem Krankenhausaufenthalt kann im Rahmen des Entlassmanagement ein Schnellgutachten direkt an den Medizinischen Dienst gestellt werden. Es ist das sogenannte Überleitungsverfahren.
Wenden Sie sich an den Sozialdienst in der Klinik.

Pflegemöglichkeiten

Der Weg zum Pflegegrad

1. Der Antrag muss bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Jede Versicherung hat ihren eigenen Antrag, meistens online verfügbar.

2. Nach einer Antragstellung wird der Medizinische Dienst (MD) mit einem Gutachten von der Kasse beauftragt. Dazu ist in der Regel ein Hausbesuch notwendig. Der Termin wird Ihnen schriftlich angekündigt. Bereiten Sie sich mit einem Pflegetagebuch vor.


3. Liegt der Versicherte in einem Krankenhaus, so sollte dort ein Schnellgutachten erstellt werden, das direkt dem medizinischen Dienst übermittelt wird. Es erfolgt eine Einstufung nach Aktenlage. Es geht vorerst nur um die Feststellung der Pflegebedürftigkeit, nicht um die genaue Pflegestufe. Der Hausbesuch wird vom medizinischen Dienst nachgeholt.


4. Wenn kein Pflegedienst beauftragt wird, erhält der Versicherte Pflegegeld. Er kann das Geld für die Sicherstellung der Pflege so verwenden, wie er es möchte.


5. Kommt ein Pflegedienst zur Grundpflege, wird dieser mit den Sachleistungen finanziert. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Man spricht in diesem Fall von „Kombinationsleistung“.


Reicht das Budget des jeweiligen Pflegegrades nicht aus, ist eine Zuzahlung notwendig. In einem Pflegevertrag werden die gewünschten Leistungen festgelegt.

Ich berate Sie
individuell, empathisch und lösungsorientiert

 

    • am Telefon
    • persönlich vor Ort
    • online per Videokonferenz
    • unabhängige ganzheitliche Beratung
    • bundesweit erreichbar

 

Erstkontakt per Mail an
orenghat@csyrtrorqhresgvt-jnf-gha.qr

 Mein Ratgeber E-Book jetzt gratis für Sie als PDF Download!

"Pflegebedürftig - was tun?"

Ratgeber E-Book, jetzt gratis für Sie als PDF Download verfügbar!


Fordern Sie mein E-Book "Pflegebedürftig - was tun?" und erfahren Sie mehr zu diesem wichtigen Thema.

Und so geht's:

  1. Hinterlassen Sie mir im Formular Ihre E-Mail und Ihren Namen
  2. Der Link für den Download wird direkt per E-mail zugeschickt
  3. Es entstehen Ihnen keine Kosten.

    Name
    E-Mail
    Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Übermittlung, gemäß der Datenschutzerklärung
    gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen.


    Nutzen Sie meinen Newsletter

    Lassen Sie sich zum Thema informieren.

    Newsletter