Häuslichen Pflege - Anspruch auf Leistungen - Vorgehensweise
zur häuslichen Pflege
Ursula Pabsch Dipl. Pädagogin
Systemische Familientherapeutin / Supervisorin / Coach (DGSF)
Wege zur häuslichen Pflege
Anspruch auf Leistungen
Ich erkläre Ihnen den Weg zu einem Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen.
Hier finden Sie vorab eine kleine Übersicht.
Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung ambulant
Pflegegrad 1
Pflegegeld
0 €
Sachleistung
131 €
Pflegegrad 2
Pflegegeld
347 €
Sachleistung
796 €
Pflegegrad 3
Pflegegeld
599 €
Sachleistung
1.497 €
Pflegegrad 4
Pflegegeld
800 €
Sachleistung
1.859 €
Pflegegrad 5
Pflegegeld
990 €
Sachleistung
2299 €
Anspruch auf Leistungen hat man nur, wenn ein Pflegegrad besteht. Dazu muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Achtung: Leistungen werden nicht rückwirkend gewährt.
Jede Kasse hat ihren eigenen Antrag, der oft auch online gestellt werden kann.
Bei einem Krankenhausaufenthalt kann im Rahmen des Entlassmanagement ein Schnellgutachten direkt an den Medizinischen Dienst gestellt werden. Es ist das sogenannte Überleitungsverfahren.
Wenden Sie sich an den Sozialdienst in der Klinik.
Der Weg zum Pflegegrad
1. Der Antrag muss bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Jede Versicherung hat ihren eigenen Antrag, meistens online verfügbar.
2. Nach einer Antragstellung wird der Medizinische Dienst (MD) mit einem Gutachten von der Kasse beauftragt. Dazu ist in der Regel ein Hausbesuch notwendig. Der Termin wird Ihnen schriftlich angekündigt. Bereiten Sie sich mit einem Pflegetagebuch vor.
3. Liegt der Versicherte in einem Krankenhaus, so sollte dort ein Schnellgutachten erstellt werden, das direkt dem medizinischen Dienst übermittelt wird. Es erfolgt eine Einstufung nach Aktenlage. Es geht vorerst nur um die Feststellung der Pflegebedürftigkeit, nicht um die genaue Pflegestufe. Der Hausbesuch wird vom medizinischen Dienst nachgeholt.
4. Wenn kein Pflegedienst beauftragt wird, erhält der Versicherte Pflegegeld. Er kann das Geld für die Sicherstellung der Pflege so verwenden, wie er es möchte.
5. Kommt ein Pflegedienst zur Grundpflege, wird dieser mit den Sachleistungen finanziert. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Man spricht in diesem Fall von „Kombinationsleistung“.
Reicht das Budget des jeweiligen Pflegegrades nicht aus, ist eine Zuzahlung notwendig. In einem Pflegevertrag werden die gewünschten Leistungen festgelegt.
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