Häuslichen Pflege - Anspruch auf Leistungen - Vorgehensweise
zur häuslichen Pflege
Ursula Pabsch Dipl. Pädagogin
Systemische Familientherapeutin / Supervisorin / Coach (DGSF)
Wege zur häuslichen Pflege
Anspruch auf Leistungen
Ich erkläre Ihnen den Weg zu einem Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen.
Hier finden Sie vorab eine kleine Übersicht.
Monatliche Leistungen der Pflegeversicherung ambulant
Pflegegrad 1
Pflegegeld
0 €
Sachleistung
0 €
Pflegegrad 2
Pflegegeld
316 €
Sachleistung
698 €
Pflegegrad 3
Pflegegeld
545 €
Sachleistung
1.298 €
Pflegegrad 4
Pflegegeld
728 €
Sachleistung
1.612 €
Pflegegrad 5
Pflegegeld
901 €
Sachleistung
1.995 €
Anspruch auf Leistungen hat man nur, wenn ein Pflegegrad besteht. Dazu muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Jede Kasse hat ihren eigenen Antrag.
Die Vorgehensweise
1. Antragstellung bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Jede Versicherung hat ihren eigenen Antrag.
2. Nach einer Antragstellung wird der Medizinische Dienst (MD) mit einem Gutachten von der Kasse beauftragt. Dazu ist ein Hausbesuch notwendig.
3. Liegt der Versicherte in einem Krankenhaus, so kann dort ein Schnellgutachten erstellt werden, das direkt dem medizinischen Dienst übermittelt wird. Es erfolgt eine Einstufung nach Aktenlage und der Hausbesuch wird nachgeholt.
4. Wenn kein Pflegedienst beauftragt wird, erhält der Versicherte Pflegegeld. Er kann das Geld verwenden, wie er es möchte.
5. Kommt ein Pflegedienst zur Grundpflege, wird dieser mit den Sachleistungen finanziert. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt. Man spricht in diesem Fall von „Kombinationsleistung“.
Reicht das Budget des jeweiligen Pflegegrades nicht aus, ist eine Zuzahlung notwendig. In einem Pflegevertrag werden die gewünschten Leistungen festgelegt.
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