Aufgrund der anhaltenden epidemischen Lage sind die Corona-Sonderregelungen beim Entlassmanagement ohne konkrete zeitliche Begrenzung verlängert worden. Vielmehr gilt die Befristung solange, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellt.

Konkret bedeutet es, dass Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagement der Krankenhäuser für bis zu 14 Tage gültig sind.

Corona-Sonderregelungen beim Entlassmanagement

Es handelt sich um folgende Leistungen:

  • AU-Bescheinigung
  • häusliche Krankenpflege
  • Hilfsmittel, Soziotherapie
  • Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
  • sowie Heilmittel

Bei der Verordnung von Arzneimitteln ist die Begrenzung auf eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen durch den G-BA ausgesetzt worden. Vielmehr können nun größere Packungen verordnet werden.
Für Produkte wie Blutzuckerstreifen oder Verbandmittel dürfen Rezepte für den Bedarf von bis zu 14 Tagen ausgestellt werden. Die Einlösefrist für Entlassrezepte wurde auf 6 Werktage verlängert.

Weitere Verlängerungen der mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 zeitlich befristeten Sonderregelungen des G-BA finden Sie im Detail online unter:

Alle Sonderregelungen können Sie sich kurz zusammengefasst als PDF ansehen.