Sie kennen sich aus mit den Leistungen der Pflegeversicherung, aber es reicht vorne und hinten nicht? Haben Sie schon vom Umwandlungsanspruch gehört? Damit können Sie mehr Alltagshilfen finanzieren.
Umwandlungsanspruch kurz erklärt
- Anspruch ab Pflegegrad 2
- die Pflegesachleistungen sind nicht ausgeschöpft
- Sie verzichten auf das anteilige Pflegegeld im Rahmen der Kombinationsleistung
- ein zugelassener Dienst unterstützt Sie im Alltag mit einkaufen, soziale Betreuung oder Haushaltshilfe
- Sie reichen die Rechnungen bei der Pflegekasse ein
- Entlastungsbetrag über 131€ ist vorrangig, dann kommt der Umwandlungsanspruch
- die Pflegekasse muss automatisch prüfen
- bis zu 40% der Sachleistung kann als Entlastungsbetrag umgewandelt werden
Selbstbestimmte Pflege daheim
Mit dieser Möglichkeit können Sie verschiedene Unterstützungen für Ihren Alltag organisieren und finanzieren. Das kann eine stundenweise Betreuung sein, Unterhaltung, spazieren gehen, einkaufen oder Begleitung zum Arzt. Wichtig ist, dass der Dienst bei der Krankenkasse für diese Dienste anerkannt ist und es sich nicht um pflegerische Tätigkeiten handelt.
Auch als Angehörige ist es beruhigend zu wissen, dass regelmäßig sich jemand um Ihre Eltern und den kleinen Dingen im Alltag kümmert. Fragen Sie Ihren Pflegedienst, welche Leistungen sie zusätzlich anbieten und lassen Sie sich beraten.
